Visuelle Kontrolle

Baumkontrolle
Jeder Baumbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen durch seine Bäume auszuschließen. Hierzu ist eine regelmäßige Kontrolle der Bäume hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit notwendig. Hat ein Baumbesitzer Zweifel an der Sicherheit seiner Bäume oder kann er die Auswirkung von z. B. Pilzbefall oder Verletzungen nicht abschätzen, sollte eine Baumkontrolle durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Art, Umfang und Häufigkeit von Baumkontrollen sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. Standort des Baumes, Alter, Schädigungen.

Bei der Sichtkontrolle werden Bäume zunächst vom Boden aus rein visuell auf ihre Verkehrssicherheit hin begutachtet. Auffälligkeiten wie Pilzbefall, Fäulen, Verletzungen oder Wuchsanomalie (Beulen, Einwallungen usw.) werden hierbei besonders beachtet. Als Hilfsmittel kann ein Schonhammer zum Abklopfen des Stammes auf Fäulen oder ein Sondierstab zur Untersuchung von Höhlungen eingesetzt werden.
Um mögliche Auswirkungen von Schadstellen auf die Verkehrssicherheit genauer beurteilen zu können, kann  als nächster Schritt eine Statisch Integrierte Abschätzung (SIA) durchgeführt werden- ein höchstrichterlich anerkanntes Verfahren (OLG Karlsruhe 7 U 210/93 vom 2.10.1996).


Baumspezifische Werte (Kronenform, Baumhöhe, dynamische Grünholzfestigkeit, cw-Wert, Windprofil/Baumbelastung) fließen in diese Beurteilung ein und ergeben eine rechnerische Grundsicherheit sowie eine erforderliche Restwandstärke.
Bei geschädigten Bäume, beispielsweise mit Stammschaden, kann so einfach ermittelt werden, ob eine ausreichende Bruchsicherheit gegeben ist.
Wenn nach der visuellen Kontrolle keine eindeutige Aussage über die Verkehrssicherheit des Baumes zu treffen ist, weil etwa die Ausbreitung einer Fäule nicht abgeschätzt werden kann, ist eine eingehende Untersuchung durch Schalltomografie oder einen Zugversuch anzuraten. Manchmal ist es auch notwendig, Schäden in der Baumkrone genauer ansehen, z. B. von der Leiter aus oder mittels Seilklettertechnik.

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